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Unfall was nun / Abschleppen
In den meisten Kantonen wird der Abschleppdienst von der Polizei aufgeboten. Muss bei einem Unfall die Polizei nicht zugezogen werden, so empfeheln wir Ihnen, in unserer Region, den 24 Stundenservis der Firma Leu. Sie haben jedoch das Recht zu bestimmen zu welchem Fachbetrieb das Fahrzeug gebracht werden soll! Natürlich direkt zum Fachmann: zu uns! C.Schmutz Carrosserie & Spritzweck GmbH Abschleppkosten Abschleppkosten sind dem Grund nach vom Unfallverursacher oder dessen Versicherung zu ersetzen. Probleme können jedoch hinsichtlich der abgeschleppten Fahrstrecke entstehen. Nach der Rechtssprechung muss der Geschädigte sein Fahrzeug nicht in eine nächstgelegene beliebige Werkstatt abschleppen lassen, sondern hat Anspruch auf Erstattung der Abschleppkosten zu einer zuverlässigen, fachlich geeigneten Werkstatt. |