Unfall was nun / Fahrerflucht
Leider kommt es heut sehr oft zu Unfällen mit Fahrerflucht spetziel im bereich Parkschaden. Eher selten sind Probleme mit nicht versichrten Fahrzeugen.
Was nun? Wer Hilft?
Für kleiner erwignisse sogenante Parkschäden kann man mit der Parkschadenversicherung abdecken. Grössere Schäden übernimt eine Voll- oder Kolisionskasko, sofern vorhanden.
Wer keines von beiden Versichert hat, muss den Schaden nicht ganz selber tragen. Gemäss Art. 76 SVG betreiben die in der Schweiz zugelassenen Motorfahrzeughaftpflichtversicherer gemeinsam den sogenannten Nationalen Garantiefonds. Dieser Fonds deckt die Haftung für Schäden, die durch unbekannte oder nicht versicherte Fahrzeuge verursacht werden. Auch in diesen Fällen kann deshalb Schadenersatz (Erwerbsschaden, Haushaltschaden etc.) und Genugtuung (Schmerzensgeld) geltend gemacht werden. Bei Sachschäden bleibt in jedem Fall aber ein Selbstbehat von 1000.- CHF zu trage.
Weitere Informationen finden sie unter. www.nbi.ch
Und in der Infobroschüre: Unfall mit Fahrerflucht oder nicht versicherten Motorfahrzeugen