Hauptstrasse 72
4153 Reinach BL
csc@csc-schmutz.ch
Tel. 061 711 82 04
Fax 061 711 87 16
Unfall was nun

Bleiben Sie ruhig und freundlich.

Aufregen bringt nichts, nur zusätzlichen Ärger

Verhalten nach einem Verkehrsunfall

1. Überblick verschaffen

  • Nerven nicht verlieren; Warnblinker und Abblendlicht einschalten
  • Überblick verschaffen über Zahl, Art und Lage der am Unfall beteiligten Fahrzeuge
  • Gibt es Verletzte?
  • Besteht Brand- oder Explosionsgefahr? Gibt es Fahrzeuge mit gefährlichen Gütern?

2. Absichern der Unfallstelle

  • Pannendreieck mindestens 50 m von der Unfallstelle entfernt aufstellen, wo schnell gefahren wird, in 100 m Entfernung
  • Das Pannendreieck sollte griffbereit sein, z.B. unter dem Sitz; es gehört nicht in den Kofferraum!

3. Nothilfe leisten

  • Verletzte unverzüglich aus der Gefahrenzone bringen (nachfolgender Verkehr; Brandgefahr der Fahrzeuge)
  • 1. Hilfe leisten, evtl. Auto-Apotheke zu Hilfe nehmen

4. Rettungsdienste alarmieren

  • Polizei 117, Sanität 144 oder bei Brand die Feuerwehr 118 anrufen

5. Verletzte betreuen

  • Betreuen, genau beobachten, sich mit ihnen unterhalten

Wichtig:

Will eine Person, die am Unfall beteiligt war, die Polizei beiziehen, ist man verpflichtet, am Unfallort zu bleiben.

Beizug der Polizei

Nach Art. 54 Verkehrsregelnverordnung (VRV) müssen Beteiligte, namentlich auch Mitfahrende, nach einem Unfall Sicherheitsmassnahmen treffen, dies insbesondere bei Fahrzeugpannen, herabgefallenen Ladungen oder ausgeflossenem Öl.

Die Polizei ist sofort zu benachrichtigen, wenn eine Gefahr nicht unverzüglich beseitigt werden kann.

Schaulustige dürfen sich nicht bei Unfallstellen aufhalten.

Nach Art. 55 VRV ist bei Unfällen mit Personenschaden die Polizei sofort zu benachrichtigen, wenn jemand äussere Verletzungen aufweist oder mit inneren Verletzungen zu rechnen ist.

Die Meldung an die Polizei kann unterlassen werden bei kleinen Schürfungen oder Prellungen. Der Schädiger muss dem Verletzten Name und Adresse bekannt geben.

Nach Art. 56 VRV darf die Lage der Unfallstelle bis zum Eintreffen der Polizei nur verändert werden zum Schutz der Verletzten oder zur Sicherung des Verkehrs.

Bei Notfällen und Unfällen: Polizei Tel. 117, Sanität Tel. 144