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Unfall was nun / Totalschaden

Im Haftpflichtfall

Die Instandstellungskosten sind höher als der Wiederbeschaffungswert Ihres Fahrzeuges.

Im Kaskofall

Hier gelten die Bestimmungen der Versicherungsgesellschaft (AVB), welche Ihnen mit Ihrer Police abgegeben wurde. In der Regel wird die Totalschadengrenze erreicht, wenn die Reparaturkosten über 65% des Katalogpreises oder über dem Zeitwert liegen.

Ein allfälliger Totalschaden begründet sich also meistens wirtschaftlich (Haftpflichtschaden) oder aufgrund der Vertragsbedingungen (Kasko). VSCI-Betriebe sind in jedem Fall in der Lage, Sie als geschädigten Fahrzeughalter objektiv und neutral zu beraten. Ihre Interessen werden gewahrt und im Härtefall auch nachhaltig gegenüber der Haftpflichtversicherung vertreten.