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Unfall was nun / Versicherung / Haftpflicht
Haftpflichtversicherung für Personenwagen Für Schäden, die Sie anderen zufügen
Wichtig: Füllen sie Immer das Internationle Unfallprotokoll aus, dann haben sie und der Schadenverursacher sicher alle notwendigen Angaben. Das Protokoll ist keine Schuldanerkennung! Alle in der Schweiz immatrikulierten Fahrzeuge sind obligatorischerweise Haftpflichtversichert. Die Gesellschaft ist (z.T. mit der Policen-Nummer) im grauen Fahrzeugausweis eingetragen. Sie können Ihre Ansprüche direkt gegenüber dieser Haftpflichtversicherung geltend machen. Wichtig ist in diesem Falle, dass Sie die nötigen Beweise erbringen können, dass die Gegenpartei Ihnen einen Schaden verursacht hat. Gleichermassen benötigen Sie im Minimum die Haftpflichtgesellschaft und das Kontrollschild des Verursachers. als Schadenverursacher Füllen sie Immer das Internationle Unfallprotokoll aus, dann haben sie und der Geschädigte sicher alle notwendigen Angaben. Das Protokoll ist keine Schuldanerkennung! Melden Sie den Schaden umgehen Ihrer Versicherung. Die meisten Geselschaften betreiben eine Hotline oder sie können den Schaden via Internet melden. Bei Bagatellschäden lohnt es sich, abzuklären ob der Bonusverlust nicht grösser ist als der Tatsächliche Schaden. Gegebenenfalls lohnt es sich den Schaden entweder direkt selber zu bezahlt oder der Versicherungsgeselschaft den schaden zurück zu erstadet und damit den Bonusverlust zu vermeiden. |