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Unfall was nun / Versicherung / Haftpflicht

Haftpflichtversicherung für Personenwagen

Für Schäden, die Sie anderen zufügen

Die obligatorische Haftpflichtversicherung deckt Personen- und Sachschäden, die Sie mit Ihrem Fahrzeug anderen Personen zufügen, und schützt Sie zudem vor Haftpflichtansprüchen, die gegen Sie zu Unrecht geltend gemacht werden.

  • Bis zu 70% Bonus für unfallfreies Fahren.
  • Kein obligatorischer Selbstbehalt, ausgenommen Junglenker unter 25 Jahren (Selbstbehalt CHF 500.–), Neulenker (Selbstbehalt CHF 500.–) und Selbstbehalt für Neulenker unter 25 Jahren: CHF 1000.–

Wichtig:
als Geschädigter

Füllen sie Immer das Internationle Unfallprotokoll aus, dann haben sie und der Schadenverursacher sicher alle notwendigen Angaben.

Das Protokoll ist keine Schuldanerkennung!

Alle in der Schweiz immatrikulierten Fahrzeuge sind obligatorischerweise Haftpflichtversichert. Die Gesellschaft ist (z.T. mit der Policen-Nummer) im grauen Fahrzeugausweis eingetragen. Sie können Ihre Ansprüche direkt gegenüber dieser Haftpflichtversicherung geltend machen.

Wichtig ist in diesem Falle, dass Sie die nötigen Beweise erbringen können, dass die Gegenpartei Ihnen einen Schaden verursacht hat. Gleichermassen benötigen Sie im Minimum die Haftpflichtgesellschaft und das Kontrollschild des Verursachers.

als Schadenverursacher

Füllen sie Immer das Internationle Unfallprotokoll aus, dann haben sie und der Geschädigte sicher alle notwendigen Angaben.

Das Protokoll ist keine Schuldanerkennung!

Melden Sie den Schaden umgehen Ihrer Versicherung. Die meisten Geselschaften betreiben eine Hotline oder sie können den Schaden via Internet melden.

Bei Bagatellschäden lohnt es sich, abzuklären ob der Bonusverlust nicht grösser ist als der Tatsächliche Schaden. Gegebenenfalls lohnt es sich den Schaden entweder direkt selber zu bezahlt oder der Versicherungsgeselschaft den schaden zurück zu erstadet und damit den Bonusverlust zu vermeiden.